1. Geltungsbereich
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Gegenleistungen
2.1 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und haben eine Gültigkeit von 90 Tagen. Die Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. In den Preisen sind die Kosten für Transport und Verpackung nur dann eingeschlossen, wenn im Angebot ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
2.2 Alle Angebote sind ohne Gewähr und bedürfen schriftlicher Bestätigung. Ein bestätigter Auftrag kann bis drei Tage nach Eingang ohne Angabe von Gründen zurückgezogen werden. Bei der Stornierung eines bestätigen Auftrages durch den Auftraggeber haftet dieser für Schadensersatzansprüche.
2.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
2.4 Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
3. Zahlungen
3.1 Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist stets innerhalb 14 Tage netto zu leisten.
3.2 Bei Bereitstellung besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
3.3 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Eine anderweitige Aufrechnung ist ausgeschlossen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit wir unseren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.
3.4 Sollte aus einer nachweislichen Notwendigkeit eine Preiserhöhungen unumgänglich sein, so können wir nach Absprache mit dem Auftraggeber, die Kosten entsprechend anpassen. Kommt es dadurch zu einer Auftragsstornierung seitens des Auftraggebers, so besteht kein Schadensanspruch.
4. Portovorauszahlungen
Das Porto für die Postauflieferung ist 10 Tage vor Postauflieferungstermin an uns oder von uns benannten Lettershop zu zahlen. Wenn die Vorauszahlung verspätet oder ohne Angabe des Verwendungszwecks eingeht, verschiebt sich ein bestätigter Auslieferungstermin um mindestens die Dauer des verspäteten Eingangs der Zahlung oder den Zeitraum der notwendig ist, um den Verwendungszweck der Zahlung festzustellen. Macht der Kunde in einem solchen Fall geltend, er habe an der Auslieferung des Werbematerials wegen der Verzögerung kein Interesse mehr, bleibt er verpflichtet, die volle vereinbarte Vergütung an uns zu zahlen.
5. Zahlungsverzug
5.1 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
5.2 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
6. Lieferung
6.1 Den Versand nehmen wir für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor. Das Versandrisiko übernehmen wir nicht, es liegt beim Auftraggeber.
6.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
6.3 Als Liefertermin gilt die Auflieferung der Sendung beim Postamt oder Anlieferung an den vom Kunden benannten Empfänger. Falls zur Durchführung des Auftrages notwendiges Material gestellt wird oder sich bei der Verarbeitung des Materials kurzfristig technische Änderungen, vom Kunden veranlasst, ergeben, werden Terminvereinbarungen hinfällig. Für sich daraus ergebende Änderungen können wir einen angemessenen Mehrpreis verlangen. Macht der Auftraggeber in einem solchen Falle geltend, er habe an der Ausführung des Auftrages wegen der Verzögerung kein Interesse mehr, bleibt er dennoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an uns zu bezahlen. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, kann der Auftraggeber nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von wenigstens 2 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
6.4 Betriebsstörungen – sowohl in unserem Betrieb, als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundrechte über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich, wenn der Auftraggeber seine Maße oder Formate oder das Papiergewicht ändert. Zugesagte Lieferfristen verlängern sich auch um die Zeit, um die der Auftraggeber von ihm zu stellendes Material wie z.B. Testbänder, Filme, Adressbänder, Druckfreigaben und Personalisierungsfreigaben nicht vollständig und rechtzeitig gemäß unserem Produktionsplan, sondern später zur Verfügung stellt.
In diesen Fällen verlängert sich der Liefertermin um die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Eingang des vom Auftraggeber gestellten Materials bei uns. Entstehen durch die Verspätung weitere Kosten, so sind diese vom Auftraggeber zu übernehmen. Bei Fehlmengen erwachsen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen uns.
6.5 Bei der Anlieferung von gestellten Materialien müssen die vorgegebenen Spezifikationen eingehalten werden. Das Material muss gemäß den vorgegebenen Terminen angeliefert werden. Bei verspäteter Anlieferung, kann ein Schadensersatz von bis zu 9.000 € pro Tag gefordert werden. Wenn nicht gesondert vereinbart, wird ein Mindestzuschuss von 3% erwartet. Der Transport sowie das Risiko liegen beim Auftraggeber. Restmengen werden 2 Wochen nach Produktion auf Kosten des Auftraggebers vernichtet. Lagerhaltung für angeliefertes Material wird gesondert je Palette berechnet.
6.6 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber unser Eigentum.
6.7 Uns steht an vom Auftraggeber gelieferte Klischees, Matern, Stanzen, Entwürfe, Zeichnungen, Fotoaufnahmen, Filme, Datensätze, Computersoftware und Manuskripten etc. ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB zu, bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen.
7. Beanstandungen
7.1 Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren, sowie die Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall eingehend zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit seiner Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind, oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
7.2 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb eines Monats nachdem die Ware ausgeliefert wurde, bei uns eintrifft.
7.3 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, ohne Portokosten. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen. Im Falle unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferungen kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Folgeschäden und auf Schadenersatz wird ausgeschlossen.
7.4 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
7.5 Geringfügige Abweichungen vom Original können nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagedruck.
7.6 Wird ein Mailingteil vom Auftraggeber gestellt, haften wir nicht für die Beschaffenheit dieses Materials.
7.7 Über eventuell verbleibende Restmengen wird der Auftraggeber informiert. Trifft dieser innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Restmeldung keine Entscheidung, sind wir zur Vernichtung der Reste berechtigt, ohne dass dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche erwachsen. Beim vom Auftraggeber angelieferten Material schließen die Verarbeitungspreise keine genaue Prüfung der Stückzahlen ein, so dass Fehlmengen möglicherweise erst bei der Weiterverarbeitung entdeckt werden. Weist die Verpackung bei Eingang des Materials äußere Schäden auf, informieren wir den Auftraggeber, damit er entscheiden kann, ob wir vor der Weiterverarbeitung eine genaue Überprüfung des Inhalts gegen gesonderte Berechnung durchführen sollen. Aus derartigen Fehlmengen erwachsen dem Auftraggeber keine Ansprüche gegen uns. Wenn Waren oder Daten auf dem Transportweg verloren gehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechenden Ersatz zur Verfügung zu stellen. Die eventuell daraus entstehenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen.
7.8 Weicht das Gewicht des vom Auftraggebers gestellten Materials von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Gewicht ab, so hat der Auftraggeber eventuell erhöhte Portokosten zu übernehmen.
8. Verwahren, Versicherung
8.1 Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienender Gegenstände, sowie Halb- und Fertigerzeugnisse, werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.3 Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber für die Versicherung auf seine Kosten selber zu sorgen.
9. Datenschutz
Zum Zwecke der automatischen Bearbeitung werden Daten des Auftraggeber gespeichert und ggf. zum Zwecke der Vertragsvollziehung an Dritte weitergegeben.
10. Eigentum, Urheberrecht
10.1 Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Filme, Daten, Klischees, Lithographien etc. werden auf Wunsch des Auftraggebers auf seine Kosten ausgeliefert.
10.2 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen.
11. Erfüllungsort, Gerichtstand, Wirksamkeit
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand aller aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten einschließlich Wechsel und Urkundenprozesse ist Kerpen.
11.2 Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine neue Regelung zu ersetzen, die dem Sinn der zu ersetzenden Bestimmung und dem mit dem Vertrag erstrebten Zweck gerecht wird.
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